Für Interessenten
Hinweise zu Ihrer Unterlagenanforderung.
Was Sie von uns bekommen, was wir von Ihnen brauchen und worauf Sie sich verlassen können — kurz und ohne Kleingedrucktes.
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Auf dieser Seite
- 1 · Provision und was sie auslöst
- 2 · Ausweis und Identitätsprüfung
- 3 · Energieausweis
- 4 · Angaben zum Objekt
- 5 · Ihre Daten
- 6 · Welche Unterlagen es gibt
- 7 · Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
1 · Provision und was sie auslöst
Die Höhe der Käuferprovision steht bei jedem Objekt im Exposé und noch einmal in der Anforderungsstrecke, bevor Sie etwas anklicken. Einige unserer Objekte sind courtagefrei; auch das steht dort.
Die Provision wird erst verdient und fällig, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Kommt kein Kaufvertrag zustande, zahlen Sie nichts.
Das Anfordern von Unterlagen begründet keinen Maklervertrag. Sie bestätigen nur, den Provisionshinweis gelesen zu haben — damit später niemand sagen kann, er habe davon nichts gewusst.
Kommt es nicht zu einem Kaufvertrag, entstehen Ihnen aus Ihrer Anfrage keine Kosten — weder für die Unterlagen noch für Besichtigungen oder unsere Beratung.
Weil wir Ihnen die Unterlagen sofort schicken sollen, verlangen Sie das bei der Anforderung ausdrücklich. Was das für ein etwaiges Widerrufsrecht bedeutet, steht in der Widerrufsbelehrung, die dort beiliegt.
Beim Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung an einen Verbraucher gelten seit dem 23. Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Danach dürfen Käufer und Verkäufer nicht ungleich an der Provision beteiligt werden, und der Maklervertrag bedarf der Textform. Was das für Ihr Objekt bedeutet, sagen wir Ihnen vor jeder Unterschrift ausdrücklich.
2 · Ausweis und Identitätsprüfung
Spätestens wenn es konkret wird, müssen wir Sie nach dem Geldwäschegesetz identifizieren. Das ist keine Neugier, sondern eine gesetzliche Pflicht, die jeden Immobilienmakler in Deutschland trifft.
Was wir dann brauchen
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, im Original vorgelegt
- bei Firmen zusätzlich einen Handelsregisterauszug und die wirtschaftlich Berechtigten
- bei Vertretung eine Vollmacht
Wir nehmen die Daten auf und bewahren sie für die gesetzlich vorgeschriebene Zeit auf. Weitergegeben werden sie nur, wenn das Gesetz es verlangt.
Für das bloße Anfordern von Unterlagen brauchen wir noch keinen Ausweis. Fällig wird die Identitätsprüfung erst, wenn ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht — spätestens vor dem Notartermin.
3 · Energieausweis
Zu jedem Objekt, für das einer vorliegt, bekommen Sie den Energieausweis mit den Unterlagen. Die Pflichtangaben daraus stehen bereits im Exposé: Art des Ausweises, Energieträger, Kennwert, Effizienzklasse und das Baujahr.
Spätestens bei der Besichtigung legen wir Ihnen den Ausweis unaufgefordert vor, beim Kauf erhalten Sie ihn im Original oder in Kopie. Fehlt für ein Objekt ein Energieausweis, sagen wir Ihnen den Grund — zum Beispiel bei Baudenkmälern, für die das Gebäudeenergiegesetz eine Ausnahme vorsieht.
4 · Angaben zum Objekt
Alle Angaben in Exposés und Unterlagen stammen vom Eigentümer oder aus amtlichen Unterlagen. Wir prüfen sie auf Plausibilität, können sie aber nicht alle nachmessen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir deshalb keine Gewähr, und ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Wo wir etwas nicht wissen, schreiben wir das hin, statt es zu schätzen. Wenn Ihnen eine Angabe wichtig ist — Wohnfläche, Baujahr, Zustand der Technik —, sagen Sie uns das: Wir besorgen den Nachweis oder sagen Ihnen, dass es keinen gibt.
5 · Ihre Daten
Ihre Angaben verwenden wir, um Ihnen die Unterlagen zu schicken und Sie zu diesem Objekt zu beraten. Sie gehen nicht an Dritte, und wir verkaufen sie nicht. Welche Daten wir wie lange speichern und welche Rechte Sie haben — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch —, steht in den Datenschutzhinweisen.
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen, am einfachsten per E-Mail an info@owl.immo. Wenn Sie zusätzlich angekreuzt haben, über vergleichbare Objekte informiert zu werden, gilt das genauso und ändert nichts an den bereits angeforderten Unterlagen.
6 · Welche Unterlagen es gibt
Je nach Objektart gehören unterschiedliche Unterlagen dazu. In der Anforderungsstrecke ist vorausgewählt, was zu Ihrem Objekt passt; Sie können einzelne herausnehmen.
Zu jedem Objekt
- vollständiges Exposé mit allen Texten und Bildern
- Grundrisse aller Geschosse
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Energieausweis
- Lageplan oder Flurkarte
Bei Haus und Grundstück zusätzlich
- Grundbuchauszug, Baulasten- und Altlastenauskunft
- Baupläne und Baugenehmigung
- Liste der Modernisierungen und Instandhaltungen
- bei unbebauten Grundstücken: Bebauungsplan oder Bauvoranfrage, Erschließungsbeitragsauskunft
Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre
- Höhe der Instandhaltungsrücklage
Bei vermieteten Objekten zusätzlich
- Mietaufstellung und Mietverträge
- Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre
Liegt eine Unterlage für ein Objekt nicht vor, sagen wir Ihnen das offen und besorgen sie, wenn es geht.