Ältere Hände über einem kleinen Holzhaus – Sinnbild für eine Immobilie, über die jemand anderes entscheiden muss
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Nachlass und Betreuung

Wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört.

Seit 2020 arbeiten wir für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer, Nachlasspflegerinnen und Nachlasspfleger, Testamentsvollstrecker und Erbengemeinschaften in Ostwestfalen. Gutachten, Gericht, Räumung, Verkauf — aus einer Hand.

Worum es geht

Das ist kein normaler Hausverkauf.

Es gibt einen Eigentümer, der nicht mehr selbst entscheiden kann — oder keinen, der allein entscheiden darf. Es gibt ein Gericht, das zustimmen muss. Es gibt eine Wertermittlung, die vorliegen sollte, bevor überhaupt jemand über einen Preis spricht. Und es gibt oft ein Haus, in dem seit Monaten niemand war: Post im Flur, abgestellte Heizung, ein voller Keller.

Wer das zum ersten Mal macht, unterschätzt meistens nicht den Verkauf, sondern alles drumherum. Wer es öfter macht — und das sind Sie, wenn Sie beruflich betreuen oder pflegen — hat dafür schlicht keine Zeit.

Zu schnell verkauft heißt: keine Genehmigung. Zu lange gewartet heißt: ein Haus, das jeden Winter schlechter wird.

Für Betreuer, Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker

Was wir übernehmen — und was Sie nie selbst tun müssen.

Der Ablauf ist eingespielt. Sie bestimmen, wie eng Sie eingebunden sein wollen: bei jedem Schritt dabei, oder einmal die Woche ein Bericht.

Sie müssen zu keiner Minute selbst mit einem Kaufinteressenten sprechen.

Der Weg über das Gericht

Wer wann zustimmen muss.

Drei Konstellationen, drei verschiedene Wege — und jeder hat seine eigene Fallhöhe.

KonstellationGenehmigungWas in der Praxis zählt
Betreuung
Verkauf zu Lebzeiten
Betreuungsgericht,
§ 1850 Nr. 1 BGB
Der Kaufvertrag wird beurkundet und danach genehmigt; wirksam wird er erst mit Mitteilung der Genehmigung (§ 1858 BGB). Der Kaufinteressent muss wissen, dass er so lange gebunden ist.
Nachlasspflegschaft
und Nachlassverwaltung
Nachlassgericht,
§ 1962 BGB
Dieselben Regeln wie bei der Betreuung — nur tritt das Nachlassgericht an die Stelle des Betreuungsgerichts.
Testamentsvollstreckung keine,
§ 2205 BGB
Freie Verfügung — dafür Haftung gegenüber den Erben. Gerade deshalb ist ein nachvollziehbarer Wertnachweis hier eher wichtiger als weniger wichtig.

In allen drei Fällen ist die Wertermittlung der Dreh- und Angelpunkt. Gerichte erwarten sie regelmäßig, und ohne sie steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Gemeint ist der Verkehrswert im Sinne des § 194 BauGB — also der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, nicht der Preis, den sich jemand wünscht.

Eine Einordnung, keine Rechtsberatung

Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand wieder, wie wir ihn aus der täglichen Zusammenarbeit kennen. Sie ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall — dafür sind Ihr Notar, Ihr Rechtsanwalt und das zuständige Gericht da. Wenn Sie an einer Stelle unsicher sind, sagen wir Ihnen das, statt zu raten.

Für Erben und Erbengemeinschaften

Wenn plötzlich ein Haus dazugehört.

Ein geerbtes Haus ist selten nur eine Vermögensfrage. Meistens hängt eine Familiengeschichte dran, drei verschiedene Meinungen und mindestens einer, der weit weg wohnt.

I.

Drei Geschwister, drei Vorstellungen

Einer will verkaufen, einer will behalten, einer will erst mal nichts. Solange niemand weiß, worüber genau gestritten wird, bewegt sich nichts.

II.

Das Haus steht 300 Kilometer entfernt

Jede Besichtigung ein Wochenende, jeder Handwerkertermin ein Urlaubstag. Genau dafür sind wir vor Ort.

III.

Voll bis unters Dach

Vierzig Jahre Hausrat, und niemand bringt es übers Herz anzufangen. Wir organisieren Sichtung, Räumung und Entsorgung — auf Wunsch, ohne dass Sie dabei sein müssen.

IV.

Keiner weiß, was es wert ist

Und solange das so bleibt, hält jeder seine Zahl für die richtige. Eine neutrale Wertermittlung löst mehr Erbstreitigkeiten als jedes Gespräch.

Wir arbeiten in solchen Fällen bewusst für alle Miterben gleich: eine Ansprechperson, dieselbe Information zur selben Zeit an jeden, nichts unter vier Augen. Das klingt selbstverständlich, ist aber der Grund, warum Erbengemeinschaften sich am Ende doch einigen.

Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung. Sie ist das Recht jedes Miterben — sie bringt aber in aller Regel weniger ein als ein freier Verkauf und kostet ein bis zwei Jahre. Bevor es so weit kommt, lohnt sich fast immer ein Versuch am runden Tisch.

Und wenn es wirklich schnell gehen muss: Wir kaufen auch selbst an. Dann sagen wir Ihnen offen, dass ein Ankaufspreis unter dem liegt, was ein freier Verkauf bringen würde — und was er in Ihrem Fall ungefähr bringen würde.

Der Ablauf

Fünf Schritte, immer dieselben.

I

Erstgespräch und Sichtung

Am Telefon oder bei Ihnen im Büro. Danach sehen wir uns das Objekt an und sagen Ihnen, was fehlt: Grundbuchauszug, Bauakte, Energieausweis, Teilungserklärung. Kostenlos und unverbindlich.

II

Wertermittlung

Marktpreiseinschätzung durch unseren DIA-zertifizierten Sachverständigen, auf Wunsch und für das Gericht als Vollgutachten eines freien Sachverständigen. Den Preis dafür nennen wir vorher.

III

Unterlagen und Exposé

Fotos, Grundrisse, bei vorhandener Bauakte auch räumlich dargestellt, Texte, Energieausweis. Alles aus unserer eigenen Werbeabteilung, nichts ausgelagert.

IV

Vermarktung und Auswahl

Zuerst in die eigene Kartei — oft passt dort schon jemand, und dann steht nicht einmal ein Schild im Vorgarten. Danach Portale und weitere Wege. Besichtigungen nur mit geprüften Interessenten.

V

Notartermin, Genehmigung, Übergabe

Vertragsentwurf abgestimmt, Beurkundung begleitet, Genehmigungsverfahren nachgehalten, Übergabe protokolliert. Erst danach ist der Fall für uns abgeschlossen.

Häufige Fragen

Was uns am häufigsten gefragt wird.

Muss ich als Betreuer selbst mit Kaufinteressenten sprechen?

Nein. Die gesamte Kommunikation läuft ab der ersten Minute über uns — Anfragen, Rückfragen, Besichtigungen, Verhandlung. Sie bekommen, was Sie für die Akte und für das Gericht brauchen. Wenn Sie dabei sein wollen, sind Sie dabei; wenn nicht, müssen Sie nicht.

Brauchen wir wirklich ein Gutachten?

Für den Genehmigungsantrag erwarten die Gerichte regelmäßig eine Wertermittlung. Unsere kostenlose Marktpreiseinschätzung genügt dafür in der Regel nicht — sie ist der erste Schritt, nicht der Nachweis. Für das Verfahren lassen wir ein Vollgutachten durch einen freien, zertifizierten Sachverständigen erstellen. Was das zuständige Gericht im konkreten Fall verlangt, klären wir vorab mit Ihnen.

Das Haus ist voll. Wer kümmert sich darum?

Wir. Sichtung auf Wertgegenstände und Unterlagen, Räumung, Entsorgung, Reinigung — organisiert und begleitet, mit Belegen. Bis zum Verkauf übernehmen wir auf Wunsch auch Gartenpflege, Winterdienst und die regelmäßige Kontrolle des Objektes.

Wie lange dauert so ein Verkauf?

Die Vermarktung selbst dauert bei marktgerechtem Preis meist einige Wochen. Was wir nicht versprechen können, ist die Dauer des Genehmigungsverfahrens — das liegt beim Gericht und schwankt erheblich. Wir sagen Ihnen lieber vorher, dass wir es nicht in der Hand haben, als hinterher, warum es länger gedauert hat.

Wir sind eine Erbengemeinschaft und uns nicht einig. Können Sie trotzdem etwas tun?

Wertermittlung und Beratung ja — ein Verkaufsauftrag braucht am Ende alle Miterben. Häufig ist die neutrale Wertermittlung genau das, was fehlt: Solange jeder eine andere Zahl im Kopf hat, redet man aneinander vorbei. Wir informieren alle Miterben gleich und zur selben Zeit.

Kaufen Sie auch selbst?

Ja. Wir haben in Bad Oeynhausen mehrere Häuser selbst gekauft, saniert und weiterentwickelt — darunter drei Baudenkmale. Wenn ein Objekt schnell und ohne Vermarktung weg soll, ist das ein Weg. Wir sagen Ihnen dann offen, was der Ankaufspreis ist und was ein freier Verkauf voraussichtlich brächte, damit Sie die Entscheidung treffen können und nicht wir.

Was kostet uns das?

Erstgespräch, Sichtung und Marktpreiseinschätzung kosten nichts. Für ein Vollgutachten nennen wir den Preis vorher. Die Provision halten wir vor Beauftragung schriftlich fest; beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher gilt zusätzlich das Teilungsgebot der §§ 656c, 656d BGB, das wir selbstverständlich einhalten.

Unverbindlich

Rufen Sie uns an, bevor es eilig wird.

Ein Gespräch kostet nichts und klärt meistens in zwanzig Minuten, was sonst wochenlang offen bleibt. Ihre Ansprechpartner sind Anja und Thomas Valdorf.

05731 · 98 140 80 Schreiben Sie uns

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