Bis zu 70 % Zuschuss für die neue Heizung, günstige Kredite für die Sanierung und spürbar mehr Geld für Familien beim Altbaukauf – die wichtigsten Programme kompakt zusammengefasst.
Wer eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder einen anderen förderfähigen Wärmeerzeuger ersetzt, erhält einen direkten Zuschuss. Er setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
Maximal förderfähig sind 30.000 € für die erste Wohneinheit – der Zuschuss beträgt damit bis zu 21.000 €. Wichtig: Der Antrag gehört vor Auftragsvergabe gestellt.
Für die energetische Komplettsanierung gibt es einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit, kombiniert mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 35 % (also bis zu 52.500 €, die Sie nicht zurückzahlen müssen).
Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen erhalten für den Kauf eines sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes einen stark vergünstigten Kredit. Die Beträge wurden im August 2026 deutlich angehoben – auf bis zu 180.000 € bei drei und mehr Kindern. Voraussetzung ist, dass das Haus anschließend energetisch auf ein vereinbartes Niveau saniert wird.
Für den Neubau gibt es das Schwesterprogramm „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) mit vergleichbarer Logik.
Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – Förderbedingungen und Budgets ändern sich häufig. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Programm-Merkblätter der KfW. Diese Übersicht ersetzt keine Förder- oder Finanzierungsberatung.